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   VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440   

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VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440 (https://dejure.org/2010,71218)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.04.2010 - Au 5 S 10.440 (https://dejure.org/2010,71218)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. April 2010 - Au 5 S 10.440 (https://dejure.org/2010,71218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unbegründeter Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung für einen Milchviehstall im Außenbereich Keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt; kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme; Hochwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Es genügt daher nicht, wenn die Baugenehmigung gegen Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts verstößt, die nicht - auch nicht teilweise - dem Schutz der Eigentümer benachbarter Grundstücke zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639).

    Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugute kommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden; je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122/125 ff.).

  • VG Augsburg, 03.11.2011 - Au 5 K 09.1671

    Neubau Rinderstall; Außenbereich; schädliche Umwelteinwirkungen (verneint); Gebot

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Mit Schriftsatz vom 9. November 2009 ließ der Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht Augsburg erheben (Verfahren Au 5 K 09.1671) und beantragt u. a., den Baugenehmigungsbescheid aufzuheben.

    Zur weiteren Ergänzung des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der vorgelegten Behördenakten, der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verfahrensakte im Verfahren Au 5 K 09.1671.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 7 A 1434/06

    Zumutbarkeit von Gerüchen im Dorfgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Ferner ist zu beachten, dass in einem (faktischen) Dorfgebiet, das durch praktizierende landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung geprägt ist, auch Gerüche zumutbar sein können, die 15 % der Jahresgeruchsstunden überschreiten (vgl. OVG NRW vom 20.9.2007 BauR 2008, 71).
  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Zwar kann ein von einem Hochwasser bedrohter Gewässeranlieger grundsätzlich über § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB Rechtsschutz gegen Bauvorhaben im Außenbereich erlangen, wenn das Vorhaben den Hochwasserabfluss so stark beeinträchtigt, dass das Nachbargrundstück unzumutbar belastet wird (vgl. BayVGH vom 9.10.2009 Az. 1 CS 08.1999 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.1972 - IV B 162.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Sie sehen weder ausdrücklich noch nach ihrem Sinn die Berücksichtigung von Interessen oder Rechten dritter "Betroffener" vor und bestimmen auch nicht hinreichend klar einen überschaubaren Kreis von "Nachbarn", nicht deren Rechte, zu deren Schutz sie bestimmt sein könnten, und nicht die Art der Rechtsverletzungen, gegen die sie Schutz gewähren könnten (vgl. BVerwG vom 17.8.1972 Az. IV B 162.71).
  • BVerwG, 07.06.1967 - IV C 208.65

    Anerkennung einer schwefelhaltigen Thermalquelle als öffentlich benutzte

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Für das Wasserhaushaltsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht nachbarschützende Wirkung nur solchen Vorschriften zuerkannt, die ausdrücklich die Interessen dritter "Betroffener" berücksichtigen, wie z. B. die §§ 8 bis 10 WHG über die wasserrechtliche Bewilligung (vgl. Urteil vom 7.6.1967 Az. IV C 208.65).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Mögliche Bestandteile eines derartigen Bebauungszusammenhangs wären (nur) erstens bebaute Grundstücke, zweitens unbebaute, aber bebauungsfähige Grundstücke (Baulücken im engeren Sinne) sowie drittens freie Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit (z. B. stehendes oder fließendes Gewässer) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (z. B. Sportplätze, Erholungsflächen) einer Bebauung entzogen sind (BVerwG vom 1.12.1972 BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Die Bedeutung schädlicher Umwelteinwirkungen für das Vorliegen eines öffentlichen Belangs ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die gesetzliche Ausformung des allgemeinen baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme für eine besondere Konfliktsituation (BVerwG vom 11.12.2006 NVwZ 2007, 336 f.).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reichen auch einzelne landwirtschaftliche Betriebe aus, um ein Dorfgebiet i.S.d. § 5 BauNVO zu prägen (vgl. zur Festsetzung von Dorfgebieten in Bebauungsplänen: BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055; vom 23.4.2009 Az. 4 CN 5/07).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440
    Bei der Abwägung ist den in dem jeweiligen Einzelfall konkret inmitten stehenden gegenläufigen Belangen der Betroffenen um so mehr Gewicht beizumessen, je stärker und irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (vgl. BayVGH vom 28.8.1987 BayVBl 1988, 406; BVerfG vom 18.7.1973 NJW 1974, 1043; BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

  • VGH Bayern, 28.08.1987 - 20 CS 87.02324
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 15 ZB 08.1045

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Stallgebäude für Milchvieh im

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 15 ZB 09.311

    Schweinezucht im Dorfgebiet

  • VG Augsburg, 03.11.2011 - Au 5 K 09.1671

    Neubau Rinderstall; Außenbereich; schädliche Umwelteinwirkungen (verneint); Gebot

    Ein vom Kläger ebenfalls angestrengtes Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes (Au 5 S 10.440) blieb mit Beschluss vom 20. April 2010 erfolglos.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die vorgelegten Verwaltungsakten und die beigezogene Akte des Verfahrens Au 5 S 10.440 verwiesen.

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